Andrii Stryzgak

Andrii Stryzgak war Leiter des Verfassungsgerichtes der Ukraine (2004-2013), von 2007 bis 2010 war er Vorsitzender des Verfassungsgerichtes der Ukraine. Von 1996 bis 2004, Vorsitzender des Gebietsgerichtes Transkarpatien und des Berufungsgerichtes im Oblast Transkarpatien. Von 1988 bis 1996 war Stryzgak Richter des Oberen Gerichtes der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (später des Oberen Gerichtes der Ukraine).

Worin besteht die Einmaligkeit unseres Verfassungsgerichtes der Ukraine? Es besteht darin, dass wir Entscheidungen treffen können, d. h. wir bewerten die Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Veränderungen für die Verfassung der Ukraine. Darin besteht unsere Besonderheit im Vergleich zu anderen Verfassungsgerichten. Manchmal arbeiten wir im Grunde genommen nicht am Problem, weil unsere Entscheidung durch die politische Macht beeinflusst wird. Es gibt Entscheidungen, die politisch motiviert sind, so würde ich das sagen.

Natürlich soll jeder Gesetze beachten, aber leider ist es noch keine Realität in unserem Land.

In der Verfassung der Ukraine ist es verankert, dass das ukrainische Volk das Haupt ist. Man muss wahrscheinlich einfach das Volk fragen, was besser ist: ein einheitlicher Staat oder Föderation. Dazu muss man aber dem Volk erklären, welche Vorteile der einheitliche Staat im Gegensatz zu einem föderativen Mechanismus hat. Bei uns im Land herrscht die Macht des Volkes und wir vergessen das.

Man muss unsere Verfassung sowie die Gesetzgebung der Ukraine in der Übereinstimmung mit der Verfassung in Ordnung bringen, das Referendum soll durchgeführt werden. Und nur aufgrund dieses Referendums und der Verfassungsversammlung können wir dann hoffen, dass jene Verfassung, die verabschiedet werden wird, stabil bleibt.